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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.06.2020

2020 bis 04: 4,5 % mehr Baugenehmigungen

Von Januar bis April 2020 ist in Deutschland der Bau von insgesamt 110?600 Wohnungen genehmigt worden. Das waren 4,5 % mehr Baugenehmigungen als im Vorjahresmonat. Bei den neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 21,4 %.

Von Januar bis April 2020 ist in Deutschland der Bau von insgesamt 110?600 Wohnungen genehmigt worden. Darunter fallen alle Genehmigungen für Baumaßnahmen zur Erstellung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude sowie an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,5 % mehr Baugenehmigungen als im Vorjahresmonat. Vor einem Jahr wurde ein Minus von 1,3 % auf 105?800 Wohnungen gemeldet.

Alle Wohngebäudegrößen im Plus

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis April 2020 rund 96?200 Wohnungen genehmigt. Dies waren 4,7 % oder 4300 Wohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders deutlich stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Zweifamilienhäusern (+?14,3 %). Auch die Zahl der Genehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (+?5,5 %) und von Einfamilienhäusern (+?1,3 %) nahm zu. Erhöht hat sich auch die Zahl der Genehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden um 3,5 % auf 12?400 Wohnungen.

Großes Plus bei Nichtwohngebäuden

Bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden, die von Januar bis April 2020 genehmigt worden sind, erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 21,4 % auf 77,7 Mio. m3. (Hinweis: Im Zeitraum Januar bis Februar 2020 gab es mit +?24,4 % den höchsten gemessenen Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1995.).

Das größte Plus (+?36,9 % auf 29,6 Mio. m3) gegenüber dem Vorjahreszeitraum gab es bei nichtlandwirtschaftlichen Fabrik- und Werkstattgebäuden, bei Büro- und Verwaltungsgebäuden legte die genehmigte Fläche um 27,4 % auf 7,1 Mio. m3 zu.

Am aktuellen Zuwachs insgesamt sind die öffentlichen Bauherren (+?2,1 Mio. m3 beziehungsweise +?34,9 %, Vorjahreszeitraum: –?13,4 %) wie auch die nichtöffentlichen Bauherren (+?11,6 Mio. m3 beziehungsweise +?20,0 %, Vorjahreszeitraum: –?10,6 %) beteiligt.

Mehr Baugenehmigungen als Baufertigstellungen

Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Allerdings nimmt die Zahl der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen beziehungsweise noch nicht abgeschlossen wurden (der sogenannte Bauüberhang), seit einigen Jahren zu. Die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit wird durch die Entwicklung der Baufertigstellungen dargestellt (Ergebnisse zu den Baufertigstellungen und zum Bauüberhang im Jahr 2019). Auch interessant: Bei den Baugenehmigungen 2019 war die Wärmepumpe auf Platz 1 (bezogen auf Gebäude). ¦

Genesis- und Destatis-Tabellen zu den Baugenehmigungen Januar bis April 2020




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater